Ruhezeiten
gelten jeweils vom 01.05. bis 30.09.
Arbeitszeiten:
Montag bis Freitag 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr
15.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Währen der Ruhezeiten ist die Benutzung von Gartengeräten mit Motoren jeglicher Art (Akku, Kabelgebunden, Verbrennungsmotor) sowie lautes Arbeiten (Hämmern, Sägen etc.) und laute Musik untersagt.
(siehe Gartenordnung, Punkt 18; JHV 03/26)